Mitgliedschaft
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Mitgliedschaft bei der GWG
Wer kann Mitglied werden?
Einzelpersonen, Personengesellschaften des Handelsrechts sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts können Mitglieder werden.
Einmalig zu entrichtende Kosten
- Eintrittsgeld 100,– €
- festgelegte Kaution
- 1 Anteil für 2 Wohnräume 160,– €
- 2 Anteile für 3 Wohnräume 320,– €
- 3 Anteile für 4 Wohnräume 480,– €
- 4 Anteile für 5 Wohnräume 640,-€
Mitgliedschaft erwerben
Gemäß unserer Satzung ist zur Anmietung einer Wohnung in der Regel der Erwerb der Mitgliedschaft erforderlich. Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss. Außerdem ist ein Eintrittsgeld in Höhe von 100 Euro einmalig zu entrichten und entsprechend der Wohnungsgröße sind weitere Beteiligungen zu zeichnen. Die Mitgliedschaft kann bei Aufgabe der Wohnung gekündigt werden.
Mitgliedschaft beenden
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss immer bis zum 30.11. des jeweiligen Jahres erfolgen. Nach Ablauf der satzungsgemäßen Kündigungsfrist von zwei Jahren werden die Anteile dann nach Feststellung der Bilanz zurückerstattet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Satzung.