Häufige Fragen und Antworten

Rund um die Mitgliedschaft

Wie wird man Mitglied in der Genossenschaft?

Um Mitglied in der Genossenschaft zu werden, muss man Genossenschaftsanteile zeichnen. In der Regel sind diese nach der Anzahl der Zimmer der zu mietenden Wohnung gestaffelt. Es besteht jedoch die Möglichkeit Mitglied ohne Wohnung zu werden, indem man den Mindestanteil erwirbt zuzüglich dem zu zahlenden Eintrittsgeld.

Wie hoch ist der zu zahlende Genossenschaftsanteil?

Der Genossenschaftsanteil ist in der Satzung festgeschrieben und richtet sich nach der Anzahl der Zimmer, der zu mietenden Wohnung. Der Genossenschaftsanteil fällt einmalig vor der Anmietung einer Wohnung an. Zum Anteil wird ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 100,00 € fällig.

1–2 Zimmer 160,00 € Genossenschaftsanteil
3 Zimmer 320,00 € Genossenschaftsanteil
4 Zimmer 480,00 € Genossenschaftsanteil
5 Zimmer 640,00 € Genossenschaftsanteil

Wie und wann endet die Mitgliedschaft?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Mitgliedschaft enden kann. Zum einen durch schriftliche Kündigung des Mitglieds jeweils zum 30.11. eines Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt lt. Satzung 2 Jahre. Zum anderen durch den Tod des Mitglieds, hier endet die Mitgliedschaft zum Jahresende, in dem das Mitglied verstorben ist.

Ist die Mitgliedschaft übertragbar?

Die Genossenschaftsanteile können von einem Mitglied auf ein neues oder bestehendes Mitglied übertragen werden. Die Übertragung muss schriftlich mit Zustimmung der Genossenschaft erfolgen. Die Genossenschaftsanteile können auch vererbt werden, z.B. beim Tod des Mitglieds und Übertragung in diesem Zusammenhang auf den Ehepartner als Erben.

Wann erfolgt die Auszahlung des Genossenschaftsanteils?

Der Anteil wir nur zur Auszahlung fällig, wenn er vorab gekündigt wurde. Die Auszahlung erfolgt erst nach dem Beschluss der Vertreterversammlung die nach Ablauf der Kündigungsfrist stattfindet. Ein Beispiel: Endet die Mitgliedschaft zum 31.12.2021, erfolgt die Auszahlung nach der Vertreterversammlung im Jahr 2022.

Was ist die Vertreterversammlung?

Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Die Vertreter sind Mitglieder der Genossenschaft, welche durch eine Wahl aller Mitglieder gewählt wurden und die Interessen der Genossenschaft vertreten.

Anmietung einer Wohnung

Welche Unterlagen werden zur Anmietung einer Wohnung benötigt?

Um die wirtschaftliche Lage eines Wohnungsbewerbers einschätzen zu können, benötigen wir die Einreichung folgender Unterlagen.

  • Interessentenbogen
  • Lichtbild
  • letzten 2 Einkommensnachweise
  • aktuelle Schufaauskunft (nicht älter als vier Wochen)

Die Schufa können wir nach Unterschrift des Formulars schnell und kostenlos für Sie einholen.

Wie kann man die Bewerbungsunterlagen einreichen?

Die Unterlagen können Sie uns persönlich innerhalb der Sprechzeiten abgeben, per E-Mail direkt zu dem jeweiligen Bearbeiter, auf dem Postweg oder per Einwurf in unserem Hausbriefkasten.

Ist bei der Anmietung eine Kaution fällig und wann ist diese zu zahlen?

Ja, zusätzlich zu den sehr geringen Genossenschaftsanteilen ist eine Kautionszahlung für die Anmietung einer Wohnung notwendig. Die Höhe der einzuzahlenden Kaution beträgt zwei Nettokaltmieten. Fällig wird die Kaution mit dem Vertragsbeginn. Es besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Abstimmung die Kaution in maximal 3 Raten zu zahlen.

Hat die Genossenschaft barrierefreie Wohnungen?

Im Bestand der Genossenschaft befinden sich keine barrierefreien Wohnungen. Jedoch gibt es im Bestand vereinzelt barrierearme Wohnungen. Diese Wohnungen sind schwellenlos, liegen vorrangig im Erdgeschoss oder haben einen Aufzug im Haus und sind im Bad mit einer Dusche ausgestattet. Hier finden Sie in unserem Bestand Wohnungen im barrierefreien Zustand:

  • Robert-Koch-Straße 2 – 4
  • Karl-Marx-Straße 25 – 29
  • Franz-Ziegler-Straße teilweise im Erdgeschoss
  • Fouquestraße teilweise im Erdgeschoss

Rund um das Mietverhältnis

Wann ist die Miete fällig und wie kann die Mietzahlung erfolgen?

Die Miete ist laut Vertrag zum dritten Werktag im Monat fällig. Abweichend kann bei Vertragsabschluss auch der 15. des Monats als Zahltag vereinbart werden. Generell soll die Mietzahlung bargeldlos erfolgen, als Möglichkeiten gibt es die Erteilung einer Einzugsermächtigung gegenüber der Genossenschaft, die Einrichtung eines Dauerauftrages bei der Bank und die Überweisung oder Einzahlung bei der Bank.

Die Bankverbindung hat sich geändert, was ist zu tun?

Wenn sich die Bankverbindung ändert, teilen Sie dies bitte unverzüglich schriftlich mit, um Rücklastschriftgebühren zu vermeiden. Gern können Sie das Formular für Änderung der Einzugsermächtigung auf unserer Internetseite dazu benutzen.

Wie erhalte ich eine Wohnungsgeberbescheinigung für die Meldebehörde?

Bei Vertragsunterzeichnung bekommen Sie eine Mappe mit allen wichtigen Unterlagen, in der die Wohnungsgeberbescheinigung enthalten ist. Auf der Bescheinigung sind alle einziehenden Personen vermerkt.

Welche Unterlagen sind nach der Eheschließung notwendig?

Um Namensänderungen im Vertrag und an den Namenschildern durchzuführen, ist eine Kopie der Eheurkunde einzureichen. Der Vertrag wird entsprechend geändert und zur Unterschrift an die Mieter gesendet. Die Namenschilder an der Klingel und am Briefkasten werden durch den Hausmeister aktualisiert.

Wie kann man einen Stellplatz anmieten?

Die Genossenschaft hält in fast allen Wohngebieten Stellplätze zur Anmietung bereit. Bei Interesse sind die Kundenbetreuer die richtigen Ansprechpartner. Sollte einmal kein Platz frei sein, werden Sie vorgemerkt und sobald sich eine freie Kapazität ergibt darüber informiert. Die Kosten für die Stellplatze liegen derzeit zwischen 19,50 € und 21,50 €. Der Stellplatz wird mit einem separaten Vertrag angemietet und ist somit getrennt von der Wohnung kündbar, sollte man ihn nicht mehr benötigen.

Was ist zu beachten, wenn man ein Haustier anschaffen möchte?

Generell ist es im Mietvertrag geregelt, dass Kleintiere wie z.B. Katzen, Meerschweinchen, Vögel usw. problemlos in der Wohnung gehalten werden dürfen. Bei Hunden, Reptilien und gefährlichen Tierarten wie Giftspinnen etc. ist vorher ein Antrag bei der Genossenschaft zu stellen. Es muss sichergestellt werden, dass von den Tieren generell keine Belästigung gegenüber den anderen Mietern ausgeht. Die Tiere dürfen keinerlei Schaden an dem genossenschaftlichen Eigentum hinterlassen. Bei Hunden ist generell das Halten von Kampfhunden ausgeschlossen.

Bei der Aufstellung von Aquarien und Terrarien, stimmen Sie bitte vorab die Größe ab, da es zu statischen Problemen aufgrund der Lastenverteilung kommen kann.

Wie bekommt man eine Vorvermieterbescheinigung?

Bei einem Umzug fordert der neue Vermieter oft eine sogenannte Vorvermieterbescheinigung. Diese erhalten Sie auf Anfrage von der Genossenschaft. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Bescheinigung per Post oder per E-Mail zu.

In der Wohnung ist etwas defekt, wer hilft dann?

Im täglichen Gebrauch kann auch mal etwas kaputt gehen. Das Fenster klemmt und schließt schwer, der Wasserhahn tropft, das Licht im Treppenhaus ist defekt usw. Die Frage die sich jetzt stellt, was nun? Sie rufen einfach die Service GmbH an und melden den Defekt. Von dort wird es an die zuständigen Firmen weitergeleitet und diese vereinbaren direkt mit dem Mieter einen Termin.

Sollte einmal außerhalb der Geschäftszeiten der Service GmbH etwas defekt sein, finden Sie im Hausaushangkasten neben dem Eingang die Rufnummern für Notfälle, wenn z.B. im Winter die Heizung am Wochenende nicht funktioniert.

Ruhestörung in der Nachbarschaft, wie verhält man sich?

Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Nachbar schon einmal gern die Musik etwas lauter hört als man es selbst tun würde. In der Regel klingelt man beim Verursacher und klärt die Ruhestörung im kurzen Gespräch unter Nachbarn. Es gibt jedoch auch immer wiederkehrende ruhestörende Unannehmlichkeiten, welche zur Belastung werden. Die müssen Sie schriftlich an Ihren Kundenbetreuer mitteilen und ein Lärmprotokoll beifügen, aus dem die Ruhestörung mit Zeit und Art der Störung benannt ist. Gern können Sie das Lärmprotokoll aus unseren Downloads benutzen.

Wie und wo kann man Sperrmüll und Elektroschrott entsorgen?

Es kommt hin und wieder vor, dass man sich von einem alten Möbelstück trennt oder ein Elektrogerät durch ein neues ersetzt wird. Was nun mit den alten Sachen machen. Auf keinen Fall auf den Trockenboden oder in freie Kellergänge stellen. Es gibt die Möglichkeit 2× im Jahr pro Haushalt Sperrmüll und Elektromüll zu entsorgen. Und es geht ganz einfach in dem man bei der Sperrmüllhotline unter 03381-323737 anruft und einen Termin abstimmt. Am Tag der Abholung legt man die Gegenstände ordentlich vor das Haus und sie werden abgeholt.

Schlüssel verloren und nun?

Die Schlüssel sind weg und man steht vor verschlossener Tür. Der erste Gedanke ist den Vermieter anrufen und nach Ersatz fragen. Hier naht die große Enttäuschung, denn bei Mietvertragsabschluss gehen alle zur Wohnung gehörenden Schlüssel in den Besitz des Mieters über. Hier hilft nur der Schlüsselnotdienst.

Wann erfolgt die Betriebskostenabrechnung?

Die Betriebskostenabrechnung erfolgt immer im Kalenderjahr nach dem abzurechnenden Zeitraum. In der Regel wird die Abrechnung bis zum Ende des Sommers erstellt und versandt. Zieht man unterjährig aus seiner Wohnung aus, bedeutet dies keine vorzeitige Betriebskostenabrechnung.

Wann erfolgt die Ablesung der Zähler in den Wohnungen für die Betriebskostenabrechnung?

Die Zähler in den Wohnungen (Warm- und Kaltwasserzähler, Heizkostenverteiler) werden jeweils zum Jahresende bzw. zum Beginn des neuen Jahres abgelesen. In den meisten Liegenschaften der Genossenschaft erfolgt die Ablesung per Funk ohne das jemand in die Wohnung muss. In vereinzelten Liegenschaften ist die Umstellung auf Funk noch nicht erfolgt, dort wir manuell abgelesen nach vorheriger Anmeldung der Ablesefirma per Aushang. Sollte man an dem benannten Termin nicht zu Hause sein, lässt sich per Telefon ein individueller Termin vereinbaren.

Wie wird der Rauchwarnmelder gewartet?

Die installierten Rauchwarnmelder in den Wohnungen sind funkgesteuert und werden von der Ferne überwacht. In der Regel haben die verbauten Rauchwarnmelder eine Wartungsfrist von 10 Jahren. Beim Einbau bzw. mit Mietvertragsübergabe hat jeder Mieter eine Bedienungsanleitung erhalten, in der die gesamte Funktionsweise erklärt ist. Zudem ist beschrieben wie sich zu verhalten ist falls doch einmal ein Defekt auftritt. Gern können Sie die Bedienungsanleitung noch einmal bekommen, sollte diese nicht mehr vorliegen.

Mietverhältnis kündigen

Wie kann die Wohnung gekündigt werden, was ist zu beachten?

Zunächst muss die Kündigung schriftlich erfolgen mit der eigenhändigen Unterschrift aller Vertragspartner. Der Poststempel ist für den Eingang der Kündigung bindend und nicht das Datum, welches das Kündigungsschreiben trägt. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate und ist bis zum 3 Werktag im Monat einzureichen. Abweichende Kündigungsfristen sind im Mietvertrag unter Nutzungsdauer und Kündigung geregelt. Nach Erhalt der Kündigung, bekommen Sie eine schriftliche Bestätigung seitens der Genossenschaft mit allen Informationen zum weiteren Ablauf bis zum Vertragsende.

Ist eine Kündigungsverlängerung möglich?

Eine Kündigungsverlängerung bedarf eines schriftlichen formlosen Antrages. Die Genossenschaft wird dies individuell entscheiden, je nach Stand der Weitervermietung der Wohnung.

Kann man die Wohnungskündigung zurücknehmen?

Eine Rücknahme der Kündigung bedarf eines schriftlichen formlosen Antrages. In der Regel muss dies zeitnah zum Zeitpunkt der Kündigungseingangs geschehen. Die Genossenschaft wird individuell entscheiden, je nach Stand der Weitervermietung der Wohnung.

Kann ein Nachmieter vorgeschlagen werden?

Die Genossenschaft ist daran interessiert eine schnelle Anschlussvermietung zu erzielen und wird Vorschläge von Nachmietern berücksichtigen. Es ist wichtig, dass der potenzielle Nachmieter alle notwenigen Unterlagen, wie

  • Interessentenbogen
  • Lichtbild
  • letzten 2 Einkommensnachweise
  • aktuelle Schufaauskunft (nicht älter als vier Wochen)

vollständig einreicht. Stehen dem keine besonderen Dinge, wie eine geplante oder notwendige Instandsetzungsmaßnahmen der Wohnung oder Lücken in den eingereichten Unterlagen entgegen, kann der vorgeschlagene Bewerber Nachmieter werden.

Wie bekommt man eine Vorvermieterbescheinigung?

Bei einem Umzug fordert der neue Vermieter oft eine sogenannte Vorvermieterbescheinigung. Diese erhalten Sie auf Anfrage von der Genossenschaft. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Bescheinigung per Post oder per E-Mail zu.

Was ist beim Auszug eines Vertragspartners zu beachten?

Es gibt viele Gründe, warum ein Vertragspartner aus dem bestehenden Vertrag ausscheidet. Wichtig ist, dass dies der Genossenschaft schriftlich mitgeteilt wird und beide Vertragspartner das Schreiben eigenhändig unterzeichnen (Ausnahme Todesfall). Die Änderung wird dann im Vertrag aufgenommen und auf den verbleibenden Vertragspartner umgeschrieben. Für eine eventuelle Forderung aus dem gemeinsamen Vertragsverhältnis ist die Verzugsadresse des Ausziehenden anzugeben. Die sich ergebende Änderung an der Beschriftung der Klingel- und Briefkastenschilder wird durch den Hausmeister vorgenommen.

© GWG „Neuer Weg“ Brandenburg eG