Wie wird man Mitglied in der Genossenschaft?
Um Mitglied in der Genossenschaft zu werden, muss man Genossenschaftsanteile zeichnen. In der Regel sind diese nach der Anzahl der Zimmer der zu mietenden Wohnung gestaffelt. Es besteht jedoch die Möglichkeit Mitglied ohne Wohnung zu werden, indem man den Mindestanteil erwirbt zuzüglich dem zu zahlenden Eintrittsgeld.
Wie hoch ist der zu zahlende Genossenschaftsanteil?
Der Genossenschaftsanteil ist in der Satzung festgeschrieben und richtet sich nach der Anzahl der Zimmer, der zu mietenden Wohnung. Der Genossenschaftsanteil fällt einmalig vor der Anmietung einer Wohnung an. Zum Anteil wird ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 100,00 € fällig.
1–2 Zimmer | 160,00 € Genossenschaftsanteil |
3 Zimmer | 320,00 € Genossenschaftsanteil |
4 Zimmer | 480,00 € Genossenschaftsanteil |
5 Zimmer | 640,00 € Genossenschaftsanteil |
Wie und wann endet die Mitgliedschaft?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Mitgliedschaft enden kann. Zum einen durch schriftliche Kündigung des Mitglieds jeweils zum 30.11. eines Jahres. Die Kündigungsfrist beträgt lt. Satzung 2 Jahre. Zum anderen durch den Tod des Mitglieds, hier endet die Mitgliedschaft zum Jahresende, in dem das Mitglied verstorben ist.
Ist die Mitgliedschaft übertragbar?
Die Genossenschaftsanteile können von einem Mitglied auf ein neues oder bestehendes Mitglied übertragen werden. Die Übertragung muss schriftlich mit Zustimmung der Genossenschaft erfolgen. Die Genossenschaftsanteile können auch vererbt werden, z.B. beim Tod des Mitglieds und Übertragung in diesem Zusammenhang auf den Ehepartner als Erben.
Wann erfolgt die Auszahlung des Genossenschaftsanteils?
Der Anteil wir nur zur Auszahlung fällig, wenn er vorab gekündigt wurde. Die Auszahlung erfolgt erst nach dem Beschluss der Vertreterversammlung die nach Ablauf der Kündigungsfrist stattfindet. Ein Beispiel: Endet die Mitgliedschaft zum 31.12.2021, erfolgt die Auszahlung nach der Vertreterversammlung im Jahr 2022.
Was ist die Vertreterversammlung?
Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Die Vertreter sind Mitglieder der Genossenschaft, welche durch eine Wahl aller Mitglieder gewählt wurden und die Interessen der Genossenschaft vertreten.